Bald soll das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft treten. Wir fassen für Euch zusammen, wo Ihr ab Oktober voraussichtlich Masken tragen müsst und wo nicht.
Basisschutz und Stufenkonzept - das solltest Du wissen
Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes sollen vor allem gefährdete Gruppen, also solche, die besonders anfällig für Infektionserkrankungen sind, im Herbst und Winter besser vor Corona geschützt werden. Bis zum 23. September können die Bundesländer deshalb einen sogenannten Basisschutz für besonders gefährdete Personengruppen beschließen. Dieser ist dann überall gültig.
In den bundesweit geltenden Basisschutzmaßnahmen ist die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr sowie in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vorgeschrieben. Zusätzlich gilt eine Testnachweispflicht für Besucher und Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen. Ausgenommen von diesen Pflichten sind Kinder unter 6 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, sowie gehörlose und schwerhörige Menschen.
Darüber hinaus sollen die einzelnen Länder die Möglichkeit erhalten, je nach Infektionslage, in Stufen auf die Pandemieentwicklung reagieren zu können.
In der ersten von aktuell zwei Stufen werden mögliche Regelungen beschrieben, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems und der sonstigen, kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Darunter fällt die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen und Schulen, die Regelung zum Impf- und Genesungsstatus sowie die Testpflicht in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen, Schulen und Kindertageseinrichtungen.
Die zweite Stufe beschreibt Maßnahmen zur weiteren Eindämmung des Infektionsgeschehens, im Falle, dass sich eine Corona-Welle, trotz aller Maßnahmen, weiter aufbaut. Darunter fällt die Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich sowie bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen, ein verpflichtendes Hygienekonzept für Betriebe und Veranstaltungen sowie die Anordnung eines Mindestabstands von 1,5m im öffentlichen Raum und die Festlegung von Personenobergrenzen.
Auf die Frage, welche Richtlinien zur Bestimmung der Stufen gelten, antwortet das Bundesministerium für Gesundheit: “Wann eine konkrete Gefahr der kritischen Infrastruktur oder des Gesundheitssystems besteht, kann das jeweilige Bundesland unter anderem auf Basis des Pandemieradars feststellen. Als Indikatoren dafür können unter anderem das Abwassermonitoring und die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen und Hospitalisierungen dienen. Sollte es zur Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag kommen, könnten weitergehende Maßnahmen ergriffen werden.”
In Kürze zusammengefasst
Das gilt ab dem ersten Oktober auf Bundesebene:
- FFP2 Maskenpflicht im Fernverkehr (Bus und Bahn)
- FFP2 Maskenpflicht in Arztpraxen und Praxen aller Heilberufe
- Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern & Pflegeeinrichtungen
Das gilt ab dem ersten Oktober auf Länderebene:
- Länder können selbstständig eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen beschließen
- Maskenausnahme für Getestete
- Maskenausnahme für frisch Geimpfte/Genesene (max. 3 Monate)
Das gilt ab dem ersten Oktober auf Länderebene bei Verschärfung der Lage:
- Ausnahmslose Maskenpflicht in Innenräumen, Hygienekonzept
- Personenobergrenzen bei Veranstaltungen in Innenräumen
- Abstandsgebote bei Außenveranstaltungen
Im Länder-Dschungel den Überblick behalten
Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Maßnahmen im Laufe des Jahres noch geringfügig bis weitreichend ändern können. Zudem kann man durch individuelle Regelungen in den verschiedenen Ländern gerne mal den Überblick verlieren. Damit Du trotzdem immer weißt, welche Regeln gerade in Deinem Bundesland gelten, gibt es auf der Website von zusammengegencorona.de (eine Seite des Bundesministeriums für Gesundheit) eine Zusammenfassung aller bundeslandspezifischen Informationswebites, die wir Dir hier verlinkt haben: Die Corona-Regelungen in den Bundesländern.
Am sichersten seid Ihr, wenn Ihr weiterhin im öffentlichen Raum Masken tragt, unabhängig davon, ob eine Pflicht gilt oder nicht. Je mehr Leute mitmachen, desto besser. Außerdem sehen die meisten Masken mittlerweile sehr stylisch aus. Also lieber andere und sich selbst schützen und das Infektionsrisiko so eingrenzen. Bleibt gesund!